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Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in Kärnten

Rauchmelder ab Juli 2013 in Kärnten für bestehende Wohnungen / Häuser Pflicht

Warum sind Rauchmelder wichtig?
Bei einem Wohnungsbrand sind nicht nur die Flammen lebensbedrohend, sondern vor allem der giftige Brandrauch, der sich blitzschnell in den Räumen ausbreitet. Rauchwarnmelder können in diesem Falle zu Lebensrettern werden. Der laute Alarm warnt bereits im Entstehungsstadium des Brandes vor der drohenden Gefahr, ermöglicht eine rasche Flucht und die Bekämpfung des Brandes. Diese Warnfunktion ist vor allem in der Nacht von größter Bedeutung.

Für welche Gebäude gilt die Rauchmelderpflicht:


Rauchmelder

Für alle Neubauten seit 01.10.2012

Bis 30.06.2013 müssen aber auch alle bestehenden Wohnungen nachgerüstet werden

Häufig gestellt Fragen

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Landesgesetz (LGBL. Nr. 80/2012) hinsichtlich der verpflichtenden Montage von Rauchwarnmeldern

Gesetzliche Grundlage
  • Wir informieren Sie gerne

  • Melden Sie sich dafür einfach bei

Rauchmelder gibt es zwischen 0 (Geschenkaktionen) und 100 Euro, je nach Qualität und Ausführung. Wir raten dringendst von den billigen Rauchmeldern im ein-stelligen Eurobereich ab. Auch wenn diese sehr günstigen Geräte der Prüfnorm entsprechen, so kommt es gerade in diesem Marktbereich zu häufigen und vor allem lästigen Fehlalarmen. Dies tritt vor allem nach einigen Jahren auf, wenn die Sensoren altern und verschmutzen. Die teureren Rauchmelder vermeiden dies durch eine elektronische Verschmutzungskompensation.

Des Weiteren profitieren sie bei qualitativ höherwertigen Geräten von einer längeren Lebensdauer und einer einfacheren Bedienung (großer Prüfknopf). Dieser ermöglicht sowohl eine regelmäßige Prüfung des Rauchmelders, als auch eine Stummschaltung (z.B. bei einem Fehlalarm) durch die Zuhilfenahme eines Besenstieles. Bei uns können Sie sich über qualitativ hochwertige Rauchmelder, eine eventuelle Zusatzausstattung (Vernetzung über Kabel oder Funk) und deren Montage informieren.

Johannes Ebner – Kommandant:
0680-5532231
Taferner Patrick – Kommandant-Stellvertreter:
0680-5532232

FAQs

Häufig gestellte Fragen

  • Für welche Gebäude gilt die Rauchmelderpflicht:

    - Für alle Neubauten seit 01.10.2012
    - Bis 30.06.2013 müssen aber auch alle bestehenden Wohnungen nachgerüstet werden

  • Wo müssen Rauchmelder montiert werden:

    - In allen Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer…)
    - Fluchtwege (Gänge, Vorräume)
    - Wohnküchen (Küche mit offener Verbindung zum Wohnraum)
    - Ausgenommen sind: Küche, Abstellräume und Sanitärräume

  • Wichtige Kriterien, die man beim Kauf eines Rauchmelders beachten soll:

    - Prüfzeichen: Hinweis, dass der Rauchmelder den erforderlichen Normen entspricht (ÖNORM EN 14604)
    - Rauchwarnmelder sind regelmäßig auf Ihre Funktion zu überprüfen. Achten Sie daher auf möglichst lange Prüfintervalle
    - Ausstattung mit einem leicht bedienbaren Testknopf, der jederzeit eine einfache Funktionsprüfung ermöglicht
    - Warnfunktion, sobald ein Batteriewechsel nötig ist
    - Einfache Montagemöglichkeit und Gebrauchsanleitung
    - Lange Lebensdauer (Garantie)
    - Lange Batterielebensdauer

    Quellen:
    SicherheitsinformationsZentrum
    Kärntner Landesfeuerwehrverband

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